Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autopartners eG
für Geschäftskunden und Händler
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Lieferbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Autopartners eG hat den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers Bestellungen annimmt oder diese erfüllt.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Bestellungen bis zur Geltung neuer
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über das bestellte Fahrzeug. Alle Angebote der Autopartners eG sind freibleibend. Ein Vertrag wird abgeschlossen, wenn die Autopartners eG nach Prüfung die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes bestätigt oder spätestens mit Ausführung der Lieferung. Die Autopartners eG ist verpflichtet, den Besteller unverzüolich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.
2. Alle Vereinbarungen die zwischen der Autopartners eG und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
3. Die Firma Autopartners eG verkauft Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge als Händler. Sofern der Käufer ein Fahrzeug kauft oder sich bei der Übernahme eines EU-Fahrzeuges der Firma Autopartners eG als Vermittler bedient, bevollmächtigt er die Firma Autopartners eG, das Fahrzeug im Ausland in Empfang zu nehmen.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Soweit keine anderweitige Regelung besteht, gelten die Preise ab Standort des Kaufgegenstandes. Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
2. Kaufpreis und Kosten für Nebenleistungen sind nach Erhalt der Rechnung/ Proforma Rechnung vom
Käufer binnen 5 Arbeitstage im Voraus zu bezahlen. Es wird kein Fahrzeug gegen Rechnung oder Teilzahlung ausgeliefert.
3. Gegen Ansprüche der Autopartners eG kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4. Zahlungen haben wie folgt zu erfolgen:
a)Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
b)Banküberweisungen müssen bis spätestens einen Tag vor der Fahrzeugübergabe auf dem Konto der Firma Autopartners eG gutgeschrieben sein.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Alle Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass die Firma Autopartners eG einen verbindlichen Termin ausdrücklich zugesichert hat.
2. Der verbindliche oder unverbindliche Liefertermin wird von der Firma Autopartners eG mit der
Bereitstellung des Kaufgegenstandes am vereinbarten Auslieferungsort eingehalten.
§ 5 Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.
2. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit bleiben weitere Ansprüche unberührt.
3. Für die Abwicklung der Mangelbeseitigung gilt Nachfolgendes: Ansprüche auf Mangelbeseitigung sind gegenüber der Autopartners eG geltend zu machen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Autopartners eG an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen Vertragshändler wenden.
§ 6 Schadensersatz und Haftung
1. Hat die Firma Autopartner einen Schaden zu lasten des Kunden verursacht, haftet sie nur, soweit ihr oder ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
anzulasten ist. Darüber hinaus haftet die Firma Autopartners auch für leichte Fahrlässigkeit bei
a) Übernahme von Garantien,
b) Gefahr für wesentliche Rechtsgüter,
c) Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
2. Die Haftung der Autopartners eG für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Höhere Gewalt
1. Die Lieferfrist der Firma Autopartners eG verlängert sich angemessen beim Eintritt höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Terror, Unruhen und sonstiger Hindernisse, die die Firma Autopartners eG nicht zu vertreten hat wie Unfälle, Explosionen, Lieferverzug seiner Lieferer oder
durch den Hersteller oder Importeur, sofern solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferfrist Einfluss haben. Die Firma Autopartners informiert den Kunden unverzüglich vom Bestehen des Hindernisses, sowie über dessen Ende. Kommt es aufgrund der Störung zu einem dauerhaften Leistungshindernis,
welches nicht durch angemessene Maßnahmen überwunden werden kann, ist die Firma Autopartners zum Rücktritt berechtigt. Führen diese Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben
2. Ziffer 1 gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die Firma Autopartners eG in Verzug befindet, oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
3. Konstruktions- und Form Änderungen, Abweichungen vom Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellerwerks bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Autopartners für den Käufer zumutbar sind.
§ 8 Schadensersatz
1. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige bei der Autopartners eG abzunehmen. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Rückstand, insbesondere auch durch Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises, kann die Firma Autopartners eG Schadensersatz statt der Leistung verlangen und somit über das Fahrzeug frei verfügen. Einer Nachfristsetzung bedarf es dann nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat.
2. Bei Nichterfüllung des abgeschlossenen Vertrages aufgrund Verschuldens des Kunden ist die Autopartners eG berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises pauschal geltend zu machen. Der Schadensersatz ist höher oder geringer anzusetzen, wenn die Firma Autopartners einen höheren, oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum der Autopartners eG.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, sowie Veränderungen am Fahrzeug nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Autopartners eG zulässig. Veräußert der Käufer den Verkaufsgegenstand weiter, so tritt er bereits jetzt seine zukünftigen Forderungen aus den Weiterveräußerungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung bedarf.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein der Autopartners eG zu.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der “united nations convention of contracts for the international sale of goods”.
2. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,. wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Autopartners eG für alle Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages
ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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